Zulassungsvoraussetzungen

Um eine Jagderlaubnis im Wallis zu erhalten, muss der Kandidat eine obligatorische theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen haben, die sich über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren erstreckt.

Im ersten Jahr absolviert der Kandidat mindestens 50 Stunden praktische Ausbildung in den Bereichen Wildtierkunde, Ökologie, Jagdhunde, Schießen, Wissen und Umgang mit Waffen, wobei hier der Schwerpunkt bei der Sicherheit liegt. Der Kandidat wird auch Öffentlichkeits- und Hegearbeit verrichten.

Im zweiten Jahr muss sich der Kandidat die Jagd-Gesetzgebung und Kenntnisse über Wildtiere, Waffen, Wildkrankheiten und Ethik aneignen.

Der Kandidat muss im ersten Jahr die praktischen Prüfungen (Kugel-, Schrotschiessen und Waffenhandhabung) und im zweiten Jahr die theoretischen Prüfungen erfolgreich ablegen.